Rechtsprechung
BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 257b StPO; § 257c StPO; § 171b Abs. 1 GVG; § 258 StPO
Keine Pflicht zur nachträglichen Bekanntgabe von verständigungsbezogenen Gesprächen anlässlich eines unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Verfahrensabschnitts (Öffentlichkeitsgrundsatz; Vernehmung des Angeklagten; innerer Zusammenhang mit ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257b StPO, § 257c StPO, § 171b Abs 1 GVG
Strafverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Dauer der Vernehmung des Angeklagten im inneren Zusammenhang mit verständigungsbezogenen Gesprächen - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 338 Nr. 6 StPO, §§ 169 ff. GVG, § 257c StPO, § 171b Abs. 1 GVG, § 247 StPO, § 257 StPO, § 257b StPO, § 273 Abs. 1a Satz 1 StPO, § 258 Abs. 2 StPO, § 258 Abs. 2 2. Halbsatz StPO, § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit bzgl. Bekanntgabe der Erörterungen der Möglichkeit einer Verständigung im nichtöffentlichen Teil der Hauptverhandlung
- rewis.io
Strafverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit während der Dauer der Vernehmung des Angeklagten im inneren Zusammenhang mit verständigungsbezogenen Gesprächen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit bzgl. Bekanntgabe der Erörterungen der Möglichkeit einer Verständigung im nichtöffentlichen Teil der Hauptverhandlung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Das letzte Wort
- lawblog.de (Kurzinformation)
Das letzte Wort ist nicht das letzte Wort
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mitteilungen des Vorsitzenden - nach dem letzten Wort
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zeitlich beschränkter Ausschluss der Öffentlichkeit - und das währenddessen geführten Verständigungsgespräch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafrecht im Dezember 2015
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Zulässigkeit nicht öffentlicher Vorerörterungen
Verfahrensgang
- LG Dresden, 12.06.2015 - 3 KLs 321 Js 48536/14
- BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
- BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15
- BVerfG, 16.02.2016 - 2 BvR 107/16
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 118
- NStZ-RR 2016, 88
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Denn zum Verfahren einer Verständigung nach § 257c StPO hätte auch die Klarstellung gehört, von welchem Sachverhalt, auf den sich ein Geständnis beziehen könnte, das Gericht und die übrigen Verfahrensbeteiligten ausgehen (vgl. zur dahingehenden Protokollierungspflicht nach § 273 Abs. 1a Satz 1 StPO auch BVerfGE 133, 168, 217 Rn. 86). - BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96
Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme;… vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO;… siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17). - BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03
Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme;… vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO;… siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17).
- BGH, 20.09.2005 - 3 StR 214/05
Revision des Nebenklägers (Zulässigkeit; Angabe des Ziels des Rechtsmittels)
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme;… vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO;… siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17). - BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme;… vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO;… siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17). - BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98
Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme;… vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO;… siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17). - BGH, 09.06.2015 - 1 StR 198/15
Gewährung des letzten Wortes (erneuter Eintritt in die Verhandlung: …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Werden nach dem letzten Wort ausschließlich Vorgänge erörtert, die auf die gerichtliche Entscheidung keinen Einfluss haben können, besteht keine Verpflichtung nach § 258 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 1 StR 198/15, StraFo 2015, 325 mwN). - BGH, 25.01.1994 - 5 StR 508/93
Hauptverhandlung - Psychopathologische Kriterien - Ausschluß - Öffentlichkeit - …
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme;… vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO;… siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17). - BGH, 09.11.1994 - 3 StR 420/94
Zeugenvernehmung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme; vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO;… siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17). - BGH, 10.07.1984 - 5 StR 246/84
Verletzung des Fragerechts des Angeklagten nach seiner Wiederzulassung
Auszug aus BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
Beschränkt sich der Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson, so umfasst er nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (vgl. BGH, Urteile vom 10. Juli 1984 - 5 StR 246/84, NStZ 1985, 206 bei Pfeiffer/Miebach, und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 508/93, NStZ 1994, 354, zur Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO; vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190, zur Augenscheinseinnahme;… vom 9. November 1994 - 3 StR 420/94, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Dauer 8, zur Anordnung weiterer Zeugenvernehmungen; vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, NJW 1996, 2663, zur Entscheidung über die Vereidigung; Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371, zum Hinweis auf eine veränderte Sachlage und zur Stellung eines Beweisantrages; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, NJW 2003, 2761, zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117, zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO;… siehe auch KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 172 GVG Rn. 3;… Meyer-Goßner StPO, 58. Aufl., § 172 GVG Rn. 17).
- BGH, 17.11.2020 - 4 StR 223/20
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Zungenkuss als erhebliche sexuelle …
Der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen angeordnete Ausschluss der Öffentlichkeit umfasst alle Verfahrensvorgänge, die ? wie etwa die Belehrung des Zeugen, die Verhandlung über seine Entlassung und Vereidigung sowie die Entlassung oder Vereidigung des Zeugen selbst ? mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mwN; vom 20. September 2005 ? 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117; Urteile vom 14. Mai 1996 ? 1 StR 51/96, NJW 1996, 2363;… vom 17. Dezember 1987 ? 4 StR 614/87, BGHR GVG § 171b Abs. 1 Augenschein 1; vom 10. Juli 1984 ? 5 StR 246/84, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1985, 204, 206;… vgl. Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 172 GVG Rn. 17 mwN). - BGH, 31.05.2017 - 2 StR 428/16
Beweiskraft des Protokolls (vorgeschriebene Förmlichkeiten: Wiederherstellung der …
Zwar deckt der Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit für den Zeitraum der Vernehmung einer Beweisperson auch die im Zusammenhang mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehenden oder sich aus ihr entwickelnden Verfahrensvorgänge ab (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, NStZ 2016, 118 mit Anm. Bittmann; Urteile vom 17. Dezember 1987 - 4 StR 614/87, NStZ 1988, 190 zur Augenscheinseinnahme; vom 15. April 2003 - 1 StR 64/03, BGHSt 48, 268 zur Entlassung eines Zeugen; vom 20. September 2005 - 3 StR 214/05, NStZ 2006, 117 zu Erklärungen des Angeklagten nach § 257 StPO). - BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss …
Zwar umfasst der Ausschluss der Öffentlichkeit, der sich auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt wie die Dauer der Vernehmung einer Beweisperson beschränkt, nach ständiger Rechtsprechung alle Verfahrensvorgänge, die mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen oder sich aus ihr entwickeln und die daher zu diesem Verfahrensabschnitt gehören (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 2 StR 428/16 Rn. 6 und vom 12. November 2015 - 5 StR 467/15, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 6 Rn. 6; jeweils mwN).
Rechtsprechung
BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 257b StPO; § 257c StPO
Verhältnis von verständigungsbezogenen (Vor-)Gesprächen zu sonstigen Erörterungen des Verfahrensstandes - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, § 257c StPO, § 257b StPO, §§ 257b, 243 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Einordnung eines in der Hauptverhandlung durchgeführten verständigungsbezogenen Gesprächs als Unterfall der Erörterung des Verfahrensstandes im Rahmen einer behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 257b; StPO § 257c
Einordnung eines in der Hauptverhandlung durchgeführten verständigungsbezogenen Gesprächs als Unterfall der Erörterung des Verfahrensstandes im Rahmen einer behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 12.06.2015 - 3 KLs 321 Js 48536/14
- BGH, 12.11.2015 - 5 StR 467/15
- BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15
- BVerfG, 16.02.2016 - 2 BvR 107/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 100
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.2015 - 5 StR 9/15
Mitteilungspflichten bei Erörterungen des Verfahrensstandes (Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 08.12.2015 - 5 StR 467/15
§ 257b StPO erfasst sämtliche kommunikativen Elemente, die der Transparenz und Verfahrensförderung dienen und auch eine einvernehmliche Verfahrenserledigung durch Verständigung vorbereiten können, aber nicht darauf gerichtet sein müssen; für diese gelten die Bestimmungen des § 257c StPO, die eine gesonderte Regelung zur vorbereitenden Erörterung nicht treffen, sondern insoweit im regelungssystematischen Zusammenhang mit den Vorschriften der §§ 257b, 243 Abs. 4 StPO für verständigungsbezogene Vorgespräche in der bzw. außerhalb der Hauptverhandlung stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15 Rn. 15;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 257b Rn. 1 f.;… KK-StPO/Wenske, 7. Aufl., § 257b Rn. 1 f.).